Der Staat unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildungen. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuelle Förderung von Bildungsgutschein bis Qualifizierungschancengesetz
Verschiedene Ministerien und Behörden bieten Förderungen für Fort- und Weiterbildungen an. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Förderprogramme für Sie zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch bei der Auswahl der passenden Förderung.
Einen Bildungsgutschein zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme können Arbeitssuchende bzw. Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Der Bundesagentur steht es jedoch frei, sich für oder gegen eine Weiterbildungsmaßnahme des Antragstellers zu entscheiden. Die Dauer der Förderung kann zwischen einigen Wochen und maximal 2 Jahren variieren. Der Antragsteller erhält von der Bundesagentur eine Bescheinigung, die beim ausgewählten Weiterbildungsträger vorgelegt werden muss. Die Weiterbildung wird mit 100% gefördert.
Bildungsgutscheine können bei uns – beispielsweise – in Umschulungen und Weiterbildungen eingesetzt werden.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine Finanzierung für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung des Jobcenters oder der Arbeitsagentur erhalten. Sie erhalten damit eine Förderzusage. Der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter steht es jedoch frei, sich für oder gegen eine Maßnahme des Antragstellers zu entscheiden. Die Weiterbildung wird mit 100% gefördert.
Dieser Gutscheintyp kann bei lernen bohlscheid – beispielsweise – für Coachings eingesetzt werden.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Es handelt sich hierbei um eine bezahlte Freistellung von Arbeitnehmern bzw. von freien Mitarbeitern. Pro Jahr werden max. 5 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) für berufliche und politische Weiterbildung gewährt. Der Antrag muss beim Arbeitgeber schriftlich spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Der Antrag auf den Bildungsurlaub darf nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Gefördert werden Betriebe oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zuschüssen zu einer Weiterbildung in Höhe von 50 % – höchstens jedoch 500 € pro Bildungsmaßnahme. Die andere Hälfte der Kosten tragen das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst.
Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können alle 2 Jahre einen Bildungsprämiengutschein im Wert von max. 500 € oder 50 % erhalten. Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungen eingesetzt werden, deren Veranstaltungsgebühr maximal 1.000 Euro beträgt (inkl. MwSt.). Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz.
Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die WeGebAU wurde durch das Qualifizierungschancengesetz abgelöst. WeGebAU ist eine Förderung für Betriebe, die geringfügig qualifizierten oder älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Weiterbildung und Qualifizierung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschafft. Gefördert werden auch Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen. Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer erhalten die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Der Arbeitgeber erhält unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum, in dem er seinen Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellt, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Ebenso erhält er eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Bundesagentur für Arbeit und WeGebAU-Modell der Arbeitsagentur, Faltblatt zum WeGebAU-Modell
Gefördert wird die berufliche Aufstiegsfortbildung, d. h. gefördert werden diejenigen, die sich fachlich gezielt auf eine Prüfung – z. B. zum Fachkaufmann/-frau – vorbereiten, aber auch Bachelorabsolventen, wenn sie eine Fortbildung absolvieren. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfüngsgebühren in Höhe von max. 15.000 €. 40% der Förderung gibt es als Zuschuss. Für den Rest gibt es ein zinsgünstiges Bankdarlehen. 40% Darlehenserlass gibt es auf Antrag bei Prüfungserfolg und bis zu 66% Darlehenserlass bei Unternehmensgründung. Zusätzlich gibt es einen pauschalen „Kinderbertreuungszuschlag“ für Kinder unter 10 Jahren. Einkommens- und vermögensabhängig kann Unterhaltsförderung beantragt werden.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter zahlen 1500 € für eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung. Dabei sind einige Voraussetzungen zu beachten:
Sie machen eine Umschulung.
Ihr Jobcenter oder Ihre Arbeitsagentur fördern Ihre Umschulung mit einem Bildungsgutschein.
Die Ausbildung, für die Sie die Prüfung ablegen, dauert mindestens 2 Jahre.
Sie haben die Umschulung zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Dezember 2023 begonnen.
Dann können Sie die Weiterbildungsprämie beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Arbeitsagentur: Weiterbildungsprämie
Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung der Mitarbeiter zum einen durch eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf das Unternehmen abgestimmt ist, zum anderen durch Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten
und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! der Bundesagentur für Arbeit
Als Bürgergeldempfänger*in erhalten Sie ab dem 1. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit, wenn Sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Die Auszahlung erfolgt automatisch am Monatsende.
Als Bürgergeldempfänger*in erhalten Sie einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 € vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit, wenn Sie an einer Weiterbildung mit einer Dauer von mindestens 8 Wochen teilnehmen und sofern kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt automatisch am Monatsende.