Ausbildung oder Umschulung? – Inhaltlich gibt es keinen Unterschied. Für beide Formate gilt die Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan.
Ausbildung oder Umschulung? – Inhaltlich gibt es keinen Unterschied.
Für beide Formate ist die Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan inhaltlich bindend. Somit legen Umschüler*innen die gleiche Abschlussprüfung ab, wie Auszubildende. Auch die Aufteilung der Vermittlung theoretischer Kenntnisse (=30%) und die Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten (=70%) ist identisch. Im Rahmen der Umschulung müssen mindestens 50% der Zeit handlungsorientiert und praxisnah vermittelt werden, um den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Die formalen Anforderungen seitens der IHK an Ausbildungsbetriebe und Umschulungsstätten ist ebenfalls gleichermaßen hoch. Der Betrieb muss als Ausbildungs- bzw. Umschulungsstätte anerkannt sein und es müssen entsprechende Ausbilder*innen vorhanden sein. Jede Umsetzung einer Umschulungsmaßnahme muss darüber hinaus bei der zuständigen IHK beantragt und genehmigt werden.
Die Unterschiede liegen im Wesentlichen in der kürzeren Dauer einer Umschulung im Vergleich zu einer Ausbildung, den Zugangsvoraussetzungen.
Während eine kaufmännische Ausbildung regulär drei Jahre dauert, dauert eine kaufmännische Umschulung in Vollzeit inklusive Praktikum 21 Monate. Man kann auch eine Umschulung in Teilzeit in 33 Monaten absolvieren.
Zur Teilnahme an einer Umschulung ist man nur dann berechtigt, wenn man im Sinne des § 1 Abs. 5 BBiG „Umschüler*in“ ist. Dies ist in der Regel dadurch gegeben, dass die Teilnahme durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder bspw. die Deutsche Rentenversicherung gefördert wird.